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Arbeitsrecht
Dr. Anna Schmidt
Rechtsanwältin
Dr. Anna Schmidt berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie kleinere Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts — von der Vertragsgestaltung bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
Schwerpunkte
Im Arbeitsrecht geht es oft um schnelle Klarheit: Ist eine Kündigung wirksam? Welche Abfindung ist realistisch? Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag? Dr. Schmidt erläutert Ihnen die Optionen ohne unnötigen Juristenjargon.
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Aufhebungsvertrag und Abfindung
- Arbeitsvertrag, Änderungskündigung, Versetzung
- Zeugnis (einfach, qualifiziert, Zwischenzeugnis)
- Abmahnung und Verhaltensbedingte Kündigung
Typische Mandate
Mandanten wenden sich an Dr. Schmidt, wenn sie nach einer betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung handeln müssen oder wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet. Sie prüft Fristen, verhandelt mit der Gegenseite und begleitet Sie durch das Kündigungsschutzverfahren, sofern ein solches erforderlich ist.
Auch vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses lohnt sich eine kurze Prüfung: Welche Klauseln sind üblich, welche sind für Sie nachteilig? Ein zweiter Blick auf den Vertrag kann späteren Streit vermeiden.
Kurz-FAQ
Die dreiwöchige Klagefrist im Kündigungsschutz beginnt mit Zugang der Kündigung — nicht mit dem letzten Arbeitstag. Lassen Sie eine Kündigung daher zeitnah prüfen.
Ein Aufhebungsvertrag ist nur sinnvoll, wenn Sie die Folgen (z. B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) kennen. Dr. Schmidt bespricht mit Ihnen Alternativen und Verhandlungsspielräume.